Frischer Wind

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Unsere Leistungen

wie wir Ihnen helfen können

Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags

z.B. unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende, Betreuung der Korrespondenz mit Behörden

Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen

z.B. Organisation eines Hausnotrufgeräts, Hilfsmittelbesorgung

Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden

z.B. Begleitung außerhalb des Hauses, Hilfestellung bei pflegebedingten Umbaumaßnahmen der Wohnung

Unterstützung im Haushalt

z.B. Haushalt reinigen, Zimmerpflanzen bewässern, Versorgung von Haustieren, die eigene Versorgung usw.

Betreuungsleistungen

z.B. Beaufsichtigung (etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten

Biografiearbeit

z. B. Fotoalben – Siehe Beispiel unten

Ausflüge mit und ohne Auto, wie gewünscht

ins Museum, ins Kino, in den Wald um Pilze zu suchen – vieles ist möglich

Hilfestellung beim Verfassen eines Buches oder einer Chronik

Briefe schreiben, vorlesen, Spiele spielen, basteln, malen

Gespräche führen

Fahrten zum Arzt, Optiker, Einkauf, Möbelkauf

Lebensqualität durch gemeinsames Essen

z.B. auch ein Kaffeekränzchen

Wir sind Anlaufstelle und Ansprechpartner für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

- Um Angebote zur Unterstützung im Alltag” zu erhalten muss man einen Pflegegrad zwischen 1-5 besitzen.
- Bei der Antragstellung sind wir gern behilflich.
- Mit diesen Angeboten können die pflegenden Angehörigen entlastet aber auch die Pflegebedürftigen gefördert, betreut oder beaufsichtigt werden. Selbstverständlich gibt es noch wesentlich mehr Unterstützungen für die häusliche Pflege.

- Alle Menschen mit einen Pflegegrad haben einen Anspruch auf 125 €, die sie u.a. für dieses Projekt nutzen können.
- Den Gesetzestext zum Entlastungsbetrag (zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote) finden Sie im § 45b SGB XI.
- Pflegebedürftige ab PG 2 haben die Möglichkeit, 40% des Pflegesachleistungsbetrages für dieses Projekt umzuwandeln.

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